Nachbarschaftsraum 2027

Auf dem Weg zum Nachbarschaftsraum
Durch die beschlossenen Gesetze unserer Landeskirche sind die Gemeinden verpflichtet, Nachbarschaftsräume zu bilden. Damit soll den deutlich knapper werdenden Kosten- und Personalentwicklungen entgegengetreten werden.
Das Projekt "EKHN 2030" sagt zum Einen, dass die Kirchen alle bisherigen Gebäude auf längere Sicht nicht unterhalten können. Zum Anderen werden aus den immer weniger werdenden Kirchenmittel die Personalkosten für z.B. Pfarrer:innen, Pädagog:innen, oder Kirchenmusiker:innen nicht mehr gewährleistet sein. Das Bilden von Nachbarschaftsräumen ist der erste Teilschritt.
Ab 2027 werden wir mit der Nordwestgemeinde und der Riedberggemeinde in einem Nachbarschaftsraum zusammenarbeiten. So hat es die Stadtsynode im letzten Jahr beschlossen. Damit dies gut gelingen kann, müssen vorher viele Fragen geklärt werden.
Um bei den vielen Themenfeldern, die zu bedenken sind, nicht den Überblick zu verlieren, wurden im letzten Jahr Arbeitsgruppen gebildet. Es gibt u. a. eine Gruppe, die sich mit der Bildung einesgemeinsamen Gemeindebüros beschäftigt. Eine andere Gruppe hat die Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen im Blick. Wieder andere Gruppen arbeiten u.a. zu den Themen Kirchenmusik, Gottesdienste, Diakonie, zur künftigen Rechtsform oder zum Gebäudekonzept ab 2027.
In den Nachbarschaftsräumen wird es künftig sogenannte Verkündigungsteams geben. In diesen Teams arbeiten Pfarrpersonen, Kirchenmusiker und -musikerinnen sowie Gemeindepädagoginnen und -pädagogen zusammen. Außerdem wird es ein zentrales Gemeindebüro geben.
Die Umsetzung soll bis 2026 erfolgen. Aktuell sind wir mit den anderen Gemeinden des Nachbarschaftsraumes im Gespräch, in welcher Rechtsform die zukünftige Zusammenarbeit gestaltet werden soll. Mögliche Rechtsformen sind die Zusammenarbeit als Arbeitsgemeinschaft, die der Gesamtkirchengemeinde oder ein Gemeindezusammenschluss, also eine Fusion.
In der Arbeitsgemeinschaft bleiben die Ortsgemeinden rechtlich selbstständig mit ihren eigenen Kirchenvorständen. Fragen von Personal, Gebäuden und Verwaltung entscheidet der geschäftsführende Ausschuss, der dann gebildet werden muss.
Bildung eines Verkündigungsteams
Was ist ein "Verkündigungsteam"?
Verkündigung ist ein kirchlich-theologischer Begriff. Das Wort Gottes, also biblische Inhalte, werden „verkündet“. Dabei wird Gottes Wort immer auch erklärt und miteinander diskutiert und geprüft: Was bedeutet es heute? Wie können wir danach leben? Verkündigung kann auch schlicht das "Tun des Guten" sein. Solche Verkündigung geschieht überall, wo biblische Inhalte eine Rolle spielen: Sei es in der Kirchenmusik, im Konfi-Unterricht, oder in Kinder- und Jugendgruppen, in Erwachsenenbildung, Familien- oder Seniorenarbeit oder im Schulunterricht, und natürlich auch im Gottesdienst.
In den neuen Nachbarschaftsräumen sollen diese drei Berufsgruppen in einem Team zusammenarbeiten und die Arbeit gemeinsam organisieren. In unserem Nachbarschaftsraum werden dem Team aktuell fünf Pfarrpersonen, zwei Gemeindepädagog:innen und ein Kirchenmusiker angehören.
Die Grundidee ist: Die Hauptamtlichen in der Verkündigung sollen nicht mehr in ihrer Gemeinde jeweils alles machen, sondern es können Schwerpunkte gebildet werden. Deshalb sind diese drei Berufsgruppen ab dem 1. Januar nicht mehr den einzelnen Gemeinden (Lydia, Nordwest, Riedberg) zugeordnet, sondern dem gemeinsamen Nachbarschaftsraum.
Dies bedeutet, dass auch Pfarrerin Katja Föhrenbach und Pfarrer Holger Wilhelm dann Pfarrpersonen des Nachbarschaftsraumes sind. Beide werden weiterhin für die Menschen in der Lydiagemeinde erreichbar sein und ganz überwiegend dort Gottesdienste halten. Es ergäbe sich aber die Möglichkeit, dass das Verkündigungsteam die Zuständigkeit für Beerdigungen anders ordnet. Die tägliche Arbeit wäre dann für die Pfarrer:innen leichter, Wünsche für die Begleitung durch eine bestimmte Person würden auch in Zukunft so gut wie möglich erfüllt werden. Auch andere Fragen sind noch offen, z. B. wie diese Teams im Kirchenvorstand eingebunden werden. Auch sind die Aufgaben und Tätigkeitsstrukturen nicht in allen Punkten vergleichbar. Die Zusammenführung der Professionen ist daher nicht einfach, hat aber große Chancen: So kommt z. B. in den Blick, dass Gemeindepädagog:innen in Gesprächen mit Jugendlichen durchaus wichtige Seelsorgearbeit machen, oder dass Kirchenmusik christliche Themen ganzheitlich vermitteln kann.
Ein wichtiger Baustein bei den neuen Nachbarschaftsräumen (wir haben hier berichtet) ist die Bildung von sogenannten "Verkündigungsteams". Der Begriff ist neu – die Idee auch: In jeder Gemeinde gibt es Pfarrerinnen oder Pfarrer. Dass sie etwas tun, was wir mit "Verkündigung" bezeichnen würden, ist klar. Aber auch die Kirchenmusik ist Verkündigung. Manche Gemeinden haben noch Gemeindepädagoginnen und –Pädagogen. Auch in der Lydiagemeinde sind sie in der Konfirmandenarbeit aktiv, denn wir haben eine Kooperation mit dem Evangelischen Jugendwerk. All diese Berufsgruppen tun das, was mit dem etwas altmodischen Wort "Verkündigung" gemeint ist.
Arbeitszeitregelungen und Einbindung in den Kirchenvorstand
Gemeindepädagog:innen sowie Kirchenmusiker:innen sind beim Stadtdekanat angestellt. Sie haben eine geregelte 39-Stunden-Woche. Als Angestellte sind sie bisher nicht im Kirchenvorstand vertreten.
Pfarrer:innen sind Kirchenbeamt:innen ohne fest geregelte Arbeitszeit. Sie sind bisher qua Amt stimmberechtigte Mitglieder im Kirchenvorstand. Zur Freizeit sind nur bestimmte freie Tage geregelt.
Strukturell gibt es also manche Unterschiede - das macht die neue Team-Idee besonders interessant. An den Arbeitszeitregelungen wird sich nichts ändern. Für die Einbindung in den Kirchenvorstand bzw. die Kirchenvorstände des Nachbarschaftsraums werden noch unterschiedliche Modelle diskutiert. Es können nicht alle überall sein – und doch ist eine angemessene Anbindung wichtig, denn Verkündigung braucht natürlich eine gute Verknüpfung mit der Gemeindeleitung.