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Nachbarschaftsraum 2027

EKHN

Auf dem Weg zum Nachbarschaftsraum

Durch die beschlossenen Gesetze unserer Landeskirche sind die Gemeinden verpflichtet, Nachbarschaftsräume zu bilden. Damit soll den deutlich knapper werdenden Kosten- und Personalentwicklungen entgegengetreten werden.

Das Projekt "EKHN 2030" sagt zum Einen, dass die Kirchen alle bisherigen Gebäude auf längere Sicht nicht unterhalten können. Zum Anderen werden aus den immer weniger werdenden Kirchenmittel die Personalkosten für z.B. Pfarrer:innen, Pädagog:innen, oder Kirchenmusiker:innen nicht mehr gewährleistet sein. Das Bilden von Nachbarschaftsräumen ist der erste Teilschritt.

Der Kirchenvorstand der Lydiagemeinde hat aufgrund des Dekanatsvorschlages Kontakt zu den Gemeinden NordWest und Riedberg aufgenommen. Die drei Kirchenvorstände haben sich mehrfach besucht und intensiv ausgetauscht. Im Anschluss daran hat jeder Kirchenvorstand für sich beraten und beschlossen, einem gemeinsamen Nachbarschaftsraum in der Rechtsform Arbeitsgemeinschaft zuzustimmen. In den nächsten 2 bis 3 Jahren sind die Details der Arbeitsgemeinschaft zu konkretisieren.

Auch in 2024 wird die Vorbereitung darauf einen Großteil der Arbeit des Kirchenvorstands in Anspruch nehmen. Bis zum Ende des Jahres müssen sich alle drei Kirchenvorstände auf eine Rechtsform für die künftige Zusammenarbeit verständigen. Dies wiederum wird Auswirkungen auf die künftige Eigenständigkeit jeder Gemeinde haben. Hier muss gut bedacht werden: was können (und wollen) wir einerseits gut allein stemmen. Und wo können wir uns andererseits aber auch sinnvoll mit den anderen beiden Gemeinden ergänzen und Aufgaben teilen. Hierbei sind viele Facetten zu berücksichtigen.

Eine weitere Entscheidung, welche die Kirchenmusik in unserer Gemeinde betrifft, wird in der Dekanatssynode in diesem Sommer getroffen. Dort soll der künftige Stellenplan u. a. für die hauptamtlichen Kirchenmusiker:innen beschlossen werden. Dieser Plan legt fest, wo es künftig Stellen für hauptamtliche Kirchenmusiker:innen geben wird. Nach einem vorliegenden Entwurf müssen wir davon ausgehen, dass uns in der Lydiagemeinde ab 2025 leider kein hauptamtlicher Kirchenmusiker mehr zur Verfügung stehen wird. Michael Buschmann soll dann in einer anderen Kirchengemeinde in Frankfurt eingesetzt werden. Der Kirchenvorstand hat eine Stellungnahme zu diesem Entwurf abgegeben, ein Mitspracherecht haben wir hier allerdings nicht. Die Stellen der hauptamtlichen Kirchenmusiker:innen sind beim Stadtdekanat verortet.

Die Lydiagemeinde möchte jedoch auch weiterhin ein vielfältiges musikalisches Angebot bieten. Daher arbeitet der kirchenmusikalische Ausschuss bereits jetzt daran, Lösungen für die neue Situation zu finden. Wir sind zuversichtlich, dass dies gelingen wird und werden weiter informieren.

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